Fit für das neue Datenschutzgesetz?

Sie sind sich bewusst: die Zeit drängt. Kommenden 1. September 2023 tritt hierzulande das totalrevidierte Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Es trägt den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen im Umgang und in der Nutzung von Daten Rechnung.

Auch für Nonproft-Organisationen (NPO) ist es wichtig, sich im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz zu rüsten. Nicht selten haben sie es mit sogenannten «besonders schützenswerten Personendaten» zu tun (Gesundheitsdaten, Daten über politische oder religiöse Anschauungen, Angaben zur Zugehörigkeit einer Ethnie usw.). Da gilt es wachsam zu sein, um möglichen Reputationsrisiken, z.B. seitens von Geldgebern, gezielt vorzubeugen.

Wir von der verbander gmbh beraten und unterstützen Sie und Ihre Organisation gerne dabei, die praxisorientierte Grundlage eines Datenverarbeitungsinventars für die Bearbeitungsvorgänge Ihrer Organisation zu etablieren, ein Vorgehen zum Schutz von besonders schützenswerten Daten umzusetzen, bestehende Datenschutzerklärungen zu aktualisieren, datenschutzfreundliche Voreinstellungen auf Ihrer Webseite zu realisieren, Ihre Datenverarbeitungsverträge mit Dritten (z. B. ITLieferanten/Supportern) zu prüfen u.v.m.