Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), das seit dem 1. September 2023 in der Schweiz in Kraft ist, trägt den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen im Umgang und in der Nutzung von Daten Rechnung.

Gerade auch für Nonproft-Organisationen (NPO) ist es wichtig, sich im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz zu rüsten. Nicht selten haben sie es mit sogenannten «besonders schützenswerten Personendaten» zu tun (Gesundheitsdaten, Daten über politische oder religiöse Anschauungen, Angaben zur Zugehörigkeit einer Ethnie usw.). Da gilt es wachsam zu sein, um möglichen Reputationsrisiken, z.B. seitens von Geldgebern, gezielt vorzubeugen.

 

«Wir von der verbander gmbh beraten und unterstützen Sie und Ihre Organisation gerne dabei,

… die praxisorientierte Grundlage eines Datenverarbeitungsinven-tars für die Bearbeitungsvorgänge Ihrer Organisation zu etablieren.

… die Datenschutzerklärung zu aktualisieren oder eine solche zu erstellen.

... ein Vorgehen zum Schutz von besonders schützenswerten Daten umzusetzen.

… die internen Prozesse vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und anzupassen.

… die Mitarbeitenden für die Anliegen des Datenschutzes zu sensibilisieren bzw. zu schulen.