Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), das seit dem 1. September 2023 in der Schweiz in Kraft ist, trägt den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen im Umgang und in der Nutzung von Daten Rechnung.
Gerade auch für Nonproft-Organisationen (NPO) ist es wichtig, sich im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz zu rüsten. Nicht selten haben sie es mit sogenannten «besonders schützenswerten Personendaten» zu tun (Gesundheitsdaten, Daten über politische oder religiöse Anschauungen, Angaben zur Zugehörigkeit einer Ethnie usw.). Da gilt es wachsam zu sein, um möglichen Reputationsrisiken, z.B. seitens von Geldgebern, gezielt vorzubeugen.