Sie sind sich bewusst, dass bereits am 1. September 2023 in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft tritt. Obwohl Sie die Datenschutzthematik in Ihrer Organisation in der Vergangenheit bereits ernst genommen haben, fragen Sie sich, was Sie vorkehren müssen, um rechtzeitig auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes vorbereitet zu sein.

 

«Wir von der verbander gmbh beraten und unterstützen Sie und Ihre Organisation gerne dabei,

… die praxisorientierte Grundlage eines Datenverarbeitungs-inventars zu etablieren. Dieses gibt Aufschluss über sämtliche Bearbeitungstätigkeiten von Daten in Ihrer Organisation. Es schafft Klarheit darüber, wer in der Organisation wo welche Daten bearbeitet. Es bildet das eigent-liche "Cockpit" des Datenschutzes Ihrer Organisation und verhilft Ihnen u.a. dazu, ineffiziente Prozesse oder Doppelspurigkeiten im Datenmanagement zu erkennen und zu beheben.

… Grundlagendokumente für Ihre Organisation zu erstellen (z.B. Datenschutzfolgeabschätzung von besonders schützenswerten Personendaten, Einwilligungs-erklärung, Auskunftserteilung).

… sich auf Basis eines kompakten und auf Ihre Organisation zugeschnittenen Kurzleitfadens (mit Checkliste bzw. Handlungs-empfehlungen für die Praxis) auf das neue Datenschutzgesetz zu rüsten. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Datenschutzer-klärung. Weiter vermittelt Ihnen der Leitfaden aber auch Orientierung zu folgenden Themen: Informationspflichten, Auskunftsrecht, Einwilligung zur Bearbeitung von Daten, Verträge mit Dritten, Gewährleistung der Datensicherheit usw.»