Sie sind sich zwar bewusst, dass seit dem 1. September 2023 in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft ist. Obwohl Sie die Datenschutzthematik in Ihrer Organisation in der Vergangenheit bereits ernst genommen haben, wünschen Sie Unterstützung, um Ihre Organisation gezielt auf die Anforderungen des neuen Gesetzes zu rüsten.

 

«Wir von der verbander gmbh beraten und unterstützen Sie und Ihre Organisation gerne dabei,

… die praxisorientierte Grundlage eines Datenverarbeitungsin-ventars zu etablieren. Dieses gibt Aufschluss über sämtliche Bearbeitungstätigkeiten von Daten in Ihrer Organisation. Es schafft Klarheit darüber, wer in der Organisation wo welche Daten bearbeitet. Es bildet das eigentliche "Cockpit" des Datenschutzes Ihrer Organisation und verhilft Ihnen u.a. dazu, ineffiziente Prozesse oder Doppelspurigkeiten im Datenmanagement zu erkennen und zu beheben.

… sich auf Basis eines kompakten und auf Ihre Organisation zugeschnittenen Kurzleitfadens (mit Checkliste bzw. Handlungsempfehlungen für die Praxis) auf das neue Datenschutzgesetz zu rüsten. Der Leitfaden vermittelt Ihnen Orientierung zu folgenden Themen: Informationspflichten, Datenschutzerklärung, Auskunftsrecht, Einwilligung zur Bearbeitung von Daten, Verträge mit Dritten, Gewährleistung der Datensicherheit usw.»

… Grundlagendokumente für Ihre Organisation zu erstellen (z.B. Datenschutzfolgeabschätzung von besonders schützenswerten Personendaten, Einwilligungs-erklärung, Auskunftserteilung).

… die Datenschutzerklärung auf die Anforderungen des neuen Gesetzes hin auszurichten.